Nach Tötung in Justizanstalt Klagenfurt: Unterbringung für 17‑Jährigen rechtskräftig
Der 17‑Jährige, der in der Justizanstalt Klagenfurt seinen 19‑jährigen Zellengenossen getötet haben soll, wird in einem forensisch‑therapeutischen Zentrum untergebracht. Das Landesgericht Klagenfurt ordnete die vorläufige Maßnahme nach § 431 StPO an; die Entscheidung ist rechtskräftig, berichteten ORF und Salzburger Nachrichten.