Gericht hebt Bewilligung für Herzchirurgie Oberwart auf – Betrieb vorerst weiter
Das Landesverwaltungsgericht hat den burgenländischen Bewilligungsbescheid für die Herzchirurgie in Oberwart aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an das Land zurückverwiesen. Laut ORF kann der Betrieb vorerst weiterlaufen.
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat die vom Land Burgenland am 12. März erteilte Betriebsbewilligung für die Herzchirurgie in Oberwart aufgehoben und an die Behörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen. Das geht aus der nun vorliegenden Entscheidung hervor, auf die sich der Kurier bezieht. Ungeachtet dessen könne die Abteilung weiterarbeiten, sagte LVwG-Präsident Thomas Giefing laut ORF.
Gericht moniert fehlende Bedarfsprüfung
Nach Darstellung des Kurier kritisiert das LVwG insbesondere, dass der Bedarf für eine zusätzliche Herzchirurgie nicht ausreichend geprüft worden sei. Ein vom Land beigezogener „nichtamtlicher Sachverständiger“ habe im Gutachten lediglich festgehalten, eine vierte herzchirurgische Einrichtung in Ostösterreich wäre gerechtfertigt; unberücksichtigt bleibe dabei, dass das Südburgenland derzeit primär vom Standort Graz versorgt werde. Für eine Bedarfsprüfung seien zunächst das Einzugsgebiet zu bestimmen und durchschnittliche Wartezeiten zu erheben, hält das Gericht demnach fest.
Zudem verweist das Gericht laut Kurier auf eine im Bescheid erwähnte „epidemiologische Analyse“, die vom Primar der Herzklinik verfasst worden sei. Weil dieser auch zu vom Sachverständigen vorgeschlagenen Auflagen Stellung genommen habe, äußere das Gericht Zweifel an der vollen Unbefangenheit. Weiters stelle das LVwG fest, dass eine Bewilligung nur zulässig wäre, wenn sowohl Bundes- als auch Landeszielsteuerungskommission zustimmen; diese Zustimmungen lägen nicht vor.
Hintergrund und Zahlen
Bereits Ende April habe die Bundes-Zielsteuerungskommission dem Ansuchen des Burgenlands, die Oberwarter Herzchirurgie in die überregionale Versorgungsplanung aufzunehmen, nicht zugestimmt, so der Kurier. Ein zusätzlicher Standort zu den neun bestehenden Herzzentren in Österreich bedeute eine wesentliche Änderung der Planung ohne erkennbaren Mehrbedarf. Das Einzugsgebiet Oberwarts umfasse rund 377.000 Einwohnerinnen und Einwohner und liege damit deutlich unter dem im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) festgelegten Mindesteinzugsgebiet von 800.000.
Laut Kurier seien seit März 41 Patientinnen und Patienten in Oberwart herzchirurgisch behandelt worden. Der Sachverständige des Landes gehe künftig von maximal 260 bis 280 Fällen pro Jahr aus, während der ÖSG von mindestens 500 Eingriffen pro Standort ausgeht. Zuvor hätten das Gesundheitsministerium und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) den Bewilligungsbescheid beim LVwG angefochten.
Reaktionen und weiteres Vorgehen
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sieht laut Kurier im Erkenntnis „formale Aspekte“ und kündigte an, die Abteilung wie bisher weiterzuführen; zugesagte OP-Termine blieben aufrecht. Die Gesundheit Burgenland werde gegen die Entscheidung außerordentliche Revision einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen. Parallel dazu berichtet der ORF, dass der Weiterbetrieb laut LVwG-Präsident Giefing möglich ist.
Quellenvergleich
So berichten 2 Medien über dieses Ereignis. Übereinstimmung 92/100: 60 % Faktenlage (KI-Einschätzung, ob sich die Angaben widersprechen), 40 % Ähnlichkeit der Darstellung (rechnerischer Vergleich von Schlagzeilen und Kurztexten). Der Abgleich wurde automatisch von einer KI erstellt – meist auf Basis von Schlagzeilen und Kurztexten; fehlt eine Angabe bei einem Medium, kann sie im vollständigen Bericht dennoch stehen.
Darin stimmen die Quellen überein
- LVwG hob die Bewilligung für die Herzchirurgie Oberwart auf Kurier · ORF
- Der Betrieb der Abteilung kann vorerst weiterlaufen Kurier · ORF
Nur bei einzelnen Quellen
- ORF: Weiterbetrieb wird ausdrücklich von LVwG-Präsident Thomas Giefing bestätigt.
- Kurier: Gericht rügt fehlenden Bedarfsnachweis und fehlende Zustimmungen der Zielsteuerungskommissionen.
- Kurier: Zahlen: Einzugsgebiet 377.000, ÖSG-Mindestwert 800.000, neun Herzzentren.
- Kurier: 41 Behandlungen seit März; Prognose 260–280 vs. ÖSG-Mindestfallzahl 500; Ankündigung außerordentlicher Revision.
Unterschiedliche Schwerpunkte
- ORF: stellt die Frage des Weiterbetriebs in den Vordergrund
- Kurier: betont die Mängel beim Bedarfsnachweis und rechtliche Vorgaben
So titeln die Medien
Quellen
Dieser Artikel wurde automatisiert von einer KI verfasst – auf Basis folgender Berichte. Maßgeblich sind die Originalquellen.