EU erlaubt Rückkehrzentren außerhalb der Union
Die EU-Innenminister haben eine neue Rückkehrverordnung in Luxemburg beschlossen. Die Regeln sollen Rückführungen beschleunigen.
Die Verordnung erlaubt „Return Hubs“ in Drittstaaten. Drittstaaten sind Länder außerhalb der EU.
Abkommen sollen nur mit Ländern möglich sein, die Menschenrechte achten. Menschenrechtsorganisationen haben Bedenken geäußert.
Es gibt neue Regeln wie Einreiseverbote nach Abschiebung, Haft bei Sicherheitsrisiken und Leistungskürzungen bei Nicht‑Zusammenarbeit. Freiwillige Rückkehr wird auch gefördert.
Es kommt eine Europäische Rückführungsanordnung. Sie soll die Anerkennung von Rückkehrbescheiden zwischen Staaten erleichtern. Die gegenseitige Anerkennung bleibt freiwillig. Nach drei Jahren prüft die Kommission eine verpflichtende Lösung.
Österreich will die Zentren rasch umsetzen, sagte Innenminister Gerhard Karner. Bis Jahresende soll entschieden werden, in welchen Staaten Zentren entstehen könnten. Im Gespräch sind unter anderem Uganda, Ruanda und Kasachstan.
Die Verordnung wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am nächsten Tag in Kraft. Einige Regeln gelten sofort. Andere Regeln brauchen ein Jahr Vorbereitungszeit.
Diese Fassung in einfacher Sprache wurde automatisch von einer KI aus dem Artikel „EU-Innenminister billigen umstrittene Rückkehrzentren in Drittstaaten“ erstellt. Alle Details und Quellen stehen im ausführlichen Artikel.