Sonntag, 4. Oktober 2026
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Einfach erklärt

Sozialministerium plant „Trauerzeit“ nach Fehlgeburten

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will eine gesetzliche Freistellung nach Fehlgeburten einführen. Die Freistellung nennt das Ministerium „Trauerzeit“.

Die Länge der Trauerzeit hängt von der Schwangerschaftswoche ab. Ab der 16. Woche sind vier Wochen geplant. Ab der 20. Woche sollen es acht Wochen sein. Ab der 23. Woche sind bis zu 16 Wochen vorgesehen.

Die Leistung soll aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bezahlt werden. Wer die Fehlgeburt nicht dem Arbeitgeber sagen will, kann weiter Krankenstand nehmen.

Laut Berichten sollen auch Selbstständige die Trauerzeit bekommen. Der Kündigungsschutz soll vier Monate ab der Fehlgeburt gelten. Eine zweiwöchige Freistellung für Partnerinnen und Partner wird noch diskutiert.

Zum jetzigen Stand gehen Menschen nach einer Fehlgeburt meist über Krankenstand heim. Nach einer Totgeburt gibt es Mutterschutz. Die Ministerin Claudia Bauer (ÖVP) hatte früher ein anderes Modell vorgeschlagen.

Als Kontext nennt der Bericht 276 Totgeburten im Vorjahr. Das sind rund 3,6 pro 1.000 Lebendgeborene. Totgeburten gelten hier ab einem Geburtsgewicht über 500 Gramm.

Diese Fassung in einfacher Sprache wurde automatisch von einer KI aus dem Artikel „Sozialministerium plant gestaffelte „Trauerzeit“ nach Fehlgeburten“ erstellt. Alle Details und Quellen stehen im ausführlichen Artikel.