Dienstag, 27. Oktober 2026
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Arbeitslosengeld

VwGH-Urteil: AMS drohen Nachzahlungen von rund 135 Mio. Euro

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs drohen dem Arbeitsmarktservice umfangreiche Nachzahlungen an frühere Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen. Laut Sozialministerium geht es um rund 135 Millionen Euro und deutlich mehr als 100.000 Fälle.

Wirtschaft: VwGH-Urteil: AMS drohen Nachzahlungen von rund 135 Mio. Euro
Übereinstimmung der Quellen75/100 · hoch
Fakten: kleine AbweichungenDarstellung: ähnlich6 Medien verglichenZum Quellenvergleich ↓

Dem Arbeitsmarktservice (AMS) stehen nach einer höchstgerichtlichen Klarstellung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes beträchtliche Nachzahlungen ins Haus. Laut Sozialministerium beläuft sich die Summe der Nachzahlungen auf rund 135 Millionen Euro; betroffen sind deutlich mehr als 100.000 Personen, berichtete der Kurier. Auch Die Presse, die Salzburger Nachrichten, die Oberösterreichischen Nachrichten und die Kleine Zeitung verweisen auf entsprechende Berechnungen und Medienangaben; der ORF meldete millionenschwere Nachforderungen.

Worum es geht

Ausgangspunkt war ein Verfahren einer arbeitslosen Linzerin, deren Arbeitslosengeld zu niedrig berechnet worden sein soll. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gab der Frau am 3. Juli 2026 recht, wie Die Presse berichtete. Nach Darstellung des Kurier hatte das AMS bei Geringverdienerinnen und Geringverdienern bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes einen Abzug des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von 2,95 Prozent vorgenommen, obwohl seit 1. Juli 2008 gestaffelte Befreiungen von diesen Beiträgen gelten. Der VwGH hielt demnach fest, dass eine in den Gesetzesmaterialien 2008 erwähnte Zielsetzung – wonach die Beitragssenkung keine Auswirkungen auf die Leistungshöhe haben sollte – nicht ausreicht, wenn sie nicht im Gesetzeswortlaut steht.

Viele Fälle, begrenzte Rückwirkung

Das Sozialministerium kündigte laut Kurier eine gesetzliche Regelung an, damit das AMS Fälle prüfen und erforderliche Nachzahlungen abwickeln kann. Erfasst werden sollen demnach zu niedrig berechnete Ansprüche und Leistungszeiträume vor dem 1. Jänner 2027. Rückzahlungen sind laut Arbeitslosenversicherungsgesetz grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt; als Stichtag, von dem diese Frist rückwirkend gilt, nennt das Ministerium den 22. September 2026. Wie Abwicklung und Finanzierung konkret erfolgen, ist noch offen.

Reaktion des Ressorts

„Der Verwaltungsgerichtshof hat eine rechtliche Klarstellung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes getroffen“, erklärte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) dem Kurier. Man arbeite an einer „rechtssicheren Lösung“ und an einer geordneten Umsetzung. Die Salzburger Nachrichten berichten zudem, dass nicht nur Arbeitslosengeld, sondern auch die Notstandshilfe von zu niedrigen Auszahlungen betroffen gewesen sein könnte. Der Kurier weist darauf hin, dass bei Personen, die ihr geringes Arbeitslosengeld bzw. ihre Notstandshilfe mit Sozialhilfe aufstocken, finanzielle Auswirkungen auch die Länder betreffen könnten.

Zeithorizont und offene Punkte in Berichten

Bei der zeitlichen Einordnung der fehlerhaften Praxis gibt es unterschiedliche Angaben: Die Kleine Zeitung schreibt, der Fehler reiche 25 Jahre zurück. Der Kurier verortet den Auslöser in der seit 2008 geltenden Beitragsstaffelung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Unabhängig davon berichten mehrere Medien übereinstimmend von Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe und einer sehr hohen Zahl betroffener Fälle.

Quellenvergleich

So berichten 6 Medien über dieses Ereignis. Übereinstimmung 75/100: 60 % Faktenlage (KI-Einschätzung, ob sich die Angaben widersprechen), 40 % Ähnlichkeit der Darstellung (rechnerischer Vergleich von Schlagzeilen und Kurztexten). Der Abgleich wurde automatisch von einer KI erstellt – meist auf Basis von Schlagzeilen und Kurztexten; fehlt eine Angabe bei einem Medium, kann sie im vollständigen Bericht dennoch stehen.

Darin stimmen die Quellen überein

  • VwGH-Entscheid führt zu Nachzahlungen beim AMS Kleine Zeitung · ORF · Die Presse · Salzburger Nachrichten · Oberösterreichische Nachrichten · Kurier
  • Hohe Fallzahl (sechsstelliger Bereich bzw. deutlich über 100.000) Salzburger Nachrichten · Kurier · Kleine Zeitung

Hier weichen die Angaben ab

Zeitraum der fehlerhaften Praxis
Kleine Zeitung
Fehler reicht 25 Jahre zurück
Kurier
Auslöser ist Beitragsstaffelung für Geringverdiener seit 2008

Nur bei einzelnen Quellen

  • Kurier: Dreijahresfrist für Nachzahlungen mit Stichtag 22. September 2026
  • Kurier: Zitat der Sozialministerin und Ankündigung einer gesetzlichen Lösung
  • Salzburger Nachrichten: Nennung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe als betroffen
  • Kleine Zeitung: Hervorhebung von „Hunderttausenden Fällen“

Unterschiedliche Schwerpunkte

  • Die Presse: stellt die Gesamtsumme von 135 Mio. Euro in den Vordergrund
  • Salzburger Nachrichten: betont den sechsstelligen Umfang der Fälle und höhere Kosten als angenommen
  • Kleine Zeitung: hebt die lange Historie des Fehlers hervor
  • ORF: fasst Berichte mehrerer Zeitungen zu millionenschweren Nachzahlungen zusammen
Wer berichtet?Zur Einordnung
  • Mitte: 4 (Kleine Zeitung, Salzburger Nachrichten, Oberösterreichische Nachrichten, Kurier)
  • bürgerlich-konservativ: 1 (Die Presse)
  • öffentlich-rechtlich: 1 (ORF)

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Quellen

Dieser Artikel wurde automatisiert von einer KI verfasst – auf Basis folgender Berichte. Maßgeblich sind die Originalquellen. Vor der Veröffentlichung hat ein zweiter, unabhängiger KI-Durchgang jede Angabe automatisch gegen die Quellen geprüft.

  1. Kleine Zeitung: Hunderttausende Fälle: Zu geringes Arbeitslosengeld ausbezahlt
  2. ORF: Zeitungen: AMS drohen millionenschwere Nachzahlungen
  3. Die Presse: Dem AMS drohen Nachzahlungen von 135 Millionen Euro
  4. Salzburger Nachrichten: AMS drohen Nachzahlungen von 135 Mio. Euro
  5. Oberösterreichische Nachrichten: Dem Arbeitsmarktservice drohen Nachzahlungen von rund 135 Millionen Euro
  6. Kurier: AMS muss Arbeitslosen rund 135 Millionen Euro nachzahlen