OGH bestätigt 30‑jährige Verjährung für VW‑Schadenersatz
Beim VW‑Abgasskandal verjähren Ansprüche in Österreich erst nach 30 Jahren. Das hat der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung 6 Ob 86/26d klargestellt, berichtet der Kurier. Auch nach einem Fahrzeugverkauf sind Forderungen möglich, wie Der Standard und Die Presse melden.

Vom Dieselskandal betroffene Käuferinnen und Käufer können in Österreich langfristig Schadenersatz wegen Wertminderung geltend machen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut Kurier in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung (6 Ob 86/26d) festgehalten, dass die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt und frühestens seit einem EuGH‑Urteil vom Juli 2022 zu laufen beginnt. Betroffen sind Fahrzeuge mit dem Motor EA189.
Was der OGH klärt
Üblicherweise verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren. Nach Darstellung des Kurier verweist der OGH jedoch darauf, dass in Österreich 30 Jahre gelten, wenn der Schaden aus gerichtlich strafbaren, nur vorsätzlich begehbaren Handlungen mit mehr als einjähriger Strafdrohung stammt; eine strafgerichtliche Verurteilung ist dafür nicht nötig.
Wen die Entscheidung betrifft
Nach Angaben von Der Standard und Die Presse können Ansprüche auch dann durchgesetzt werden, wenn das betroffene Fahrzeug inzwischen verkauft wurde. Laut Kurier betrifft das insbesondere Erstkäufer der Baujahre 2008 bis 2015, die vor Bekanntwerden der Manipulationen höhere Kaufpreise bezahlt hatten.
Einschätzung und Hintergrund
„Für mich ist diese Entscheidung zwar nicht völlig überraschend, ihre praktische Bedeutung kann aber kaum überschätzt werden“, wird der Rechtsanwalt Michael Poduschka im Kurier zitiert. Er verweist darauf, dass Gerichte hierzulande – bei Vorliegen der Voraussetzungen – regelmäßig 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises zusprechen. Hintergrund ist, dass VW im Herbst 2015 Software‑Manipulationen bei Abgasmessungen von Fahrzeugen mit dem Motor EA189 eingeräumt hat, wodurch deren Wert gesunken ist, berichtet der Kurier. In einer Aussendung wird zudem darauf hingewiesen, der OGH habe die lange Verjährung im Dieselskandal erneut bestätigt (APA‑OTS).
Quellenvergleich
So berichten 4 Medien über dieses Ereignis. Übereinstimmung 100/100: 60 % Faktenlage (KI-Einschätzung, ob sich die Angaben widersprechen), 40 % Ähnlichkeit der Darstellung (rechnerischer Vergleich von Schlagzeilen und Kurztexten). Der Abgleich wurde automatisch von einer KI erstellt – meist auf Basis von Schlagzeilen und Kurztexten; fehlt eine Angabe bei einem Medium, kann sie im vollständigen Bericht dennoch stehen.
Darin stimmen die Quellen überein
- OGH bestätigt 30‑jährige Verjährung im VW‑Abgasskandal Kurier · Der Standard · Die Presse
- Ansprüche sind auch nach Verkauf des Fahrzeugs möglich Der Standard · Die Presse · Kurier
Nur bei einzelnen Quellen
- Kurier: nennt die Geschäftszahl 6 Ob 86/26d und den EuGH‑Anknüpfungspunkt Juli 2022
- Kurier: spezifiziert Motor EA189 und erläutert 3‑ vs. 30‑Jahres‑Regel sowie keine nötige Strafverurteilung
- Kurier: führt Poduschka‑Einschätzung und übliche Zusprüche von 5–15 % an
- Der Standard: hebt ausdrücklich Erstbesitzer hervor, die Vermögensverlust auch nach Verkauf geltend machen können
Unterschiedliche Schwerpunkte
- Kurier: stellt die 30‑jährige Verjährung und Detailrahmen (EuGH 2022, EA189) in den Vordergrund
- Der Standard: betont Ansprüche von Erstbesitzern und Geltendmachung trotz Fahrzeugverkaufs
- Die Presse: fokussiert auf Bestätigung der 30‑Jahres‑Frist und Ansprüche trotz Verkaufs
So titeln die Medien
- APA-OTSOGH bestätigt erneut lange Verjährung im Dieselskandal – Abhilfeklage ist der einfache Weg zum Schadenersatz
- KurierAbgasskandal ohne Ende: VW-Käufer können Wertminderung auch 30 Jahre danach einklagen
- Der StandardVW-Abgasskandal: Für betroffene Käufer 30 Jahre Verjährung
- Die PresseVW-Abgasskandal: OGH bestätigt 30 Jahre Verjährungsfrist für Schadenersatz
- linksliberal: 1
- Mitte: 1
- bürgerlich-konservativ: 1
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Quellen
Dieser Artikel wurde automatisiert von einer KI verfasst – auf Basis folgender Berichte. Maßgeblich sind die Originalquellen. Vor der Veröffentlichung hat ein zweiter, unabhängiger KI-Durchgang jede Angabe automatisch gegen die Quellen geprüft.
- APA-OTS: OGH bestätigt erneut lange Verjährung im Dieselskandal – Abhilfeklage ist der einfache Weg zum Schadenersatz
- Kurier: Abgasskandal ohne Ende: VW-Käufer können Wertminderung auch 30 Jahre danach einklagen
- Der Standard: VW-Abgasskandal: Für betroffene Käufer 30 Jahre Verjährung
- Die Presse: VW-Abgasskandal: OGH bestätigt 30 Jahre Verjährungsfrist für Schadenersatz
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