AMS zahlt nach VwGH-Urteil rund 135 Mio. Euro automatisch nach
Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) muss das Arbeitsmarktservice (AMS) Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nachzahlen. Laut mehreren Medien geschieht dies automatisch; über die Zahl der Betroffenen gehen die Angaben auseinander.